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   VGH Bayern, 26.07.2017 - 20 ZB 17.30918   

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https://dejure.org/2017,27923
VGH Bayern, 26.07.2017 - 20 ZB 17.30918 (https://dejure.org/2017,27923)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.07.2017 - 20 ZB 17.30918 (https://dejure.org/2017,27923)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Juli 2017 - 20 ZB 17.30918 (https://dejure.org/2017,27923)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 3 Abs. 1 lit. a, § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 3, § 78 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 S. 4
    Definition der Fluchtalternative im Irak - Erfordernis des Nachweises ausreichend sozialer und familiärer Verbindungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Definition der Fluchtalternative im Irak - Erfordernis des Nachweises ausreichend sozialer und familiärer Verbindungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irak; Grundsätzliche Bedeutung; Zumutbarkeit des internen Schutzes; Innerstaatlicher bewaffneter Konflikt; Herkunftsland; Zulassungsantrag; Fluchtalternative; soziale und familiäre Verbindung; Darlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2017 - 20 ZB 17.30918
    Etwas "darlegen" bedeutet vielmehr so viel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (BVerwG, B.v. 2.10.1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90/91; B.v. 9.3.1993 - 3 B 105.92 - NJW 1993, 2825).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2017 - 20 ZB 17.30918
    Etwas "darlegen" bedeutet vielmehr so viel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (BVerwG, B.v. 2.10.1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90/91; B.v. 9.3.1993 - 3 B 105.92 - NJW 1993, 2825).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 767/02

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2017 - 20 ZB 17.30918
    Der Orientierungspunkt dieser Erfordernisse ist die Begründung der angefochtenen Entscheidung, mit der sich die Begründung des Zulassungsantrags substantiiert auseinandersetzen muss (BVerfG, B.v. 2.3.2006 - 2 BvR 767/02 - NVwZ 2006, 683).
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